Auftrag und Selbstverständnis
Das Gemeinschaftswerk für Menschen mit Behinderungen GmbH hat sich die Aufgabe gestellt, Menschen mit Behinderungen unabhängig von ihrer Konfession, Nationalität und kulturellen Zugehörigkeit anzunehmen.
Christliche Grundlage
Voraussetzungen
Angebot
Ziele
Christliche Grundlage
Grundlage unserer Arbeit ist ein Menschenbild, das von christlichen Werten geprägt ist. Liebe und der Dienst am Nächsten, besonders am Menschen mit Behinderung, stehen im Mittelpunkt.
Alle Menschen sind, unabhängig vom Schweregrad ihrer Behinderung, eigenständige Personen, einmalig in der Ausprägung ihrer Gaben und Fähigkeiten, eingebunden in Beziehungen mit gegenseitigem Geben und Nehmen, angewiesen auf Mitmenschen und Umwelt.
Die Würde als Mensch ist unantastbar. Sie muss Menschen mit Behinderungen nicht von der Gesellschaft zuerkannt werden und ist auch nicht abhängig von ihrem Leistungsvermögen. Es gilt, das Selbstbestimmungsrecht anzuerkennen und die individuelle Entwicklung zu unterstützen. Wir müssen dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nachkommen.
Voraussetzung hierfür ist die Mitarbeit von Menschen, die sich dem christlichen Menschenbild verpflichtet fühlen und somit bereit sind, partnerschaftlich in einen gegenseitigen Austausch und gemeinsamen Entwicklungsprozess einzutreten.
Voraussetzungen
Das Angebot des Gemeinschaftswerkes an professionellen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen erfordert und beinhaltet klare Ziele, Strukturen und Konzepte.
Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die Durchführung von Modellvorhaben und die Verbesserung fachlicher Standards dienen der Qualitätssicherung und erfordern die Erschließung technischer und finanzieller Ressourcen.
Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern ist gesetzlich dahingehend geregelt, dass die Selbständigkeit der freien Träger in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten sind.
Angebot
Im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips bietet das GfMB unter regionalen und landesplanerischen Abstimmungen
- ambulante
- teilstationäre
- stationäre
Hilfen in Einrichtungen für
- Kleinkinder
- Kinder
- Jugendliche
- Erwachsene
- alte Menschen
mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie für Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, an.
Je nach individueller Notwendigkeit und den Bedürfnissen entsprechend sind
- soziale
- pädagogische und arbeitspädagogische
- psychologische
- medizinische
- pflegerische
- therapeutische
- berufliche und
- seelsorgerische
Maßnahmen anzubieten, wobei die Eigenverantwortung, Geschlechtlichkeit und die Integration in die Gesellschaft zu berücksichtigen sind.
In den Einrichtungen des Gemeinschaftswerkes werden Formen und Strukturen entwickelt, die Mitsprache und konkrete Mitwirkung von Menschen mit Behinderung, Eltern und Sorgeberechtigten sowie gesetzlichen Betreuern ermöglichen und sicherstellen.
Ziele
Das Gemeinschaftswerk mit seinen Einrichtungen ist dem Ziel verpflichtet, die Schöpfung zu bewahren. Ökologiebewusstsein, Umweltschutz und sparsamer Umgang mit Energien sind wesentliche Merkmale dieser Verpflichtung.
Orientierung am Leitbild ist allen im Gemeinschaftswerk tätigen Menschen aufgetragen.

